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Christa Läber
Steuerbevollmächtigte
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Abgeltungssteuer: neue Steuer ab 2009

Ab 2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Überall werden entsprechend momentan von Versicherungen, Banken und Fondsmanagern Lösungen angeboten, die Kunden vor angeblichen Verlusten bewahren wollen. So wird der Sparer nervös gemacht, die angepriesenen Produkte braucht er in der Regel nicht. Die meisten Kunden sollten vielmehr Ruhe bewahren und alles beim Alten belassen: die Abgeltungssteuer führt nicht dazu, dass sie zwangsläufig ihr Depot umschichten müssen. Viele Sparer können von ihr sogar profitieren.

Die Abgeltungssteuer wird nicht, auch wenn es sich manchmal so anhört, zusätzlich zur bestehenden Zinsabschlagsteuer erhoben - sie tritt an deren Stelle. Der Steuersatz wird nun einheitlich 25 Prozent betragen - in den meisten Fällen damit weniger als das, was Sparer derzeit bezahlen, den jetzt ist der persönliche Steuersatz die Grundlage für die Anrechnung, und der ist of höher. Es gilt als Faustregel: liegt das zu versteuernde Jahreseinkommmen ohne Kapitalerträge über 15.000 Euro - für Ehepaare über 30.000 Euro -, so profitiert der Sparer von der Abgeltungssteuer. Schon die Zinsabschlagsteuer beträgt heute 30 Prozent, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer - diesen Anteil zieht die Bank zur Zeit von allen Kapitalerträgen oberhalb des Sparerfreibetrags als Abschlag automatisch ab. Das Finanzamt setzt den endgültigen Steuerbescheid fest, in dem der Abschlag mit der oft höheren individuellen Steuerschuld verrechnet wird. Ab 2009 gibt es den Zinsabschlag nicht mehr. Stattdessen ziehen die Banken direkt 25 Prozent der ausgeschütteten Zinsen und Dividenden ein. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, was sich insgesamt auf 27,85 Prozent beläuft (in Bayern auf etwas weniger wegen der niedrigeren Kirchensteuer). Damit ist die Angelegenheit erledigt, die Verrechnung mit der Jahressteuererklärung entfällt. Anleger, deren persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich allerdings die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen.

Der Sparerfreibetrag von 750 Euro bleibt. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale sind weiterhin 801 Euro pro Jahr (Ehepaare 1602 Euro) steuerfrei. Freibetrag und Pauschale werden ab 2009 zusammengezogen und als "Sparerpauschbetrag" bezeichnet. Mit diesen Pauschbetrag wird es allerdings nicht mehr möglich sein, höhere Werbungskosten einzeln geltend zu machen.

Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer auf Sparpläne mit Investmentfonds?

Jede Einzahlung ist als einzelne Einmalanlage zu betrachten, bei der hinsichtlich der Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen die Stichtagsregelung zu beachten ist. Folglich unterliegen alle im Rahmen des Sparvertrags vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Anteile der jetzigen Regelung und die Anteile, die danach erworben werden, der neuen Regelung.

 



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