Kontaktdaten
Christa Läber
Steuerbevollmächtigte
Frankenaer Weg 40
03238 Finsterwalde
Tel.: 0 35 31 / 7 92 90
Fax: 0 35 31 / 7 92 95
E-Mail: info@laeber.de
Öffnungzeiten
Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr
Di. 8:00 - 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Betriebliche PKW-Nutzung
Zulässige Anwendung der 1 %-Regelung
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist die private Nutzung eines Personenkraftwagens mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises zu ermitteln, wenn dieses zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Der betriebliche Nutzung eines Personenkraftwagens werden alle Fahrten zugerechnet, die betrieblich veranlasst sind.
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Familienheimfahrten sind dabei der betrieblichen Nutzung zuzurechnen. Die Überlassung eines Personenkraftwagens auch zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer stellt für den Arbeitgeber eine vollumfängliche betriebliche Nutzung dar.
Nachweis der betrieblichen Nutzung
Um die betriebliche Nutzung nachzuweisen, ist es zwingend erforderlich, ein Fahrtenbuch spätestens für den Zeitraum vom 01.10.2006 - 31.12.2006 (3 Monate) zu führen. Dabei reichen Angaben über die betrieblich veranlassten Fahrten (jeweiliger Anlass und die jeweilig zurückgelegte Strecke) und die Kilometerstände zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraumes aus.
Hat der Steuerpflichtige den betriebliche Nutzungsumfang des Personenkraftwagens einmal dargelegt, so ist - wenn sich keine wesentlichen Veränderungen in Art und Umfang der Tätigkeit oder bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ergeben - auch für die folgenden Veranlagungszeiträume von diesem Nutzungsumfang auszugehen.
Auf den Nachweis kann verzichtet werden, wenn sich bereits aus Art und Umfang der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ergibt, dass der Personenkraftwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.