Kontaktdaten

Christa Läber
Steuerbevollmächtigte
Frankenaer Weg 40
03238 Finsterwalde

Tel.: 0 35 31 / 7 92 90
Fax: 0 35 31 / 7 92 95

E-Mail: info@laeber.de

Öffnungzeiten

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Di. 8:00 - 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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Vorsorgemaßnahmen wegen der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes zum 1.1.2007

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 wurde mit Wirkung ab 1.1.2007 der Regelumsatzsteuersatz von 16 % auf 19 % erhöht. Damit stellt sich auch die Frage, ob noch während des Jahres 2006 Maßnahmen getroffen werden können, um noch den niedrigen alten Steuersatz von 16 % zu nutzen. Dabei kommt im Wesentlichen Folgendes in Betracht:

- Vorziehen von Leistungen von 2007 nach 2006, wenn der Leistungsempfänger nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies erfordert aber, dass die Leistung tatsächlich im Jahr 2006 erbracht, also abgeschlossen wird.

- Vorziehen von Beschaffungen von 2007 nach 2006, wenn der Unternehmer nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Gleiches gilt natürlich auch allgemein für Nichtunternehmer.

- Vereinbarung und Erbringung von Teilleistungen vor dem 1.1.2007. Dabei ist zu beachten, dass die Leistung tatsächlich auch teilbar sein muss (z. B. Abrechnung einzelner Gewerke) und sich außersteuerliche Folgen (z. B. Beginn der Gewährleistungsfrist) ergeben können.

 



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