Kontaktdaten

Christa Läber
Steuerbevollmächtigte
Frankenaer Weg 40
03238 Finsterwalde

Tel.: 0 35 31 / 7 92 90
Fax: 0 35 31 / 7 92 95

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Öffnungzeiten

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Di. 8:00 - 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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Neues zu den Hauswasseranschlüssen

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 07.04.2009 (BStBI 2009 I S. 531) die Rechtsprechung des BFH umgesetzt und zählt das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Wasser-
versorgungsunternehmen zu den Leistungen, die unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG für die Lieferung von Trinkwasser fallen.

Dies soll allgemein gelten für Leistungen ab 01.07.2009. Für vorher ausgeführte Leistungen können die Vertragspartner (sowohl für die Umsatzsteuer als auch die Vorsteuer) vom Regelsteuersatz ausgehen. 



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