Kontaktdaten

Christa Läber
Steuerbevollmächtigte
Frankenaer Weg 40
03238 Finsterwalde

Tel.: 0 35 31 / 7 92 90
Fax: 0 35 31 / 7 92 95

E-Mail: info@laeber.de

Öffnungzeiten

Montag:
8:00 - 12.00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:
8:00 - 12.00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch:
8:00 - 12.00 Uhr

Donnerstag:
8:00 - 12.00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr

Freitag:
geschlossen

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Mehrwertsteuerpaket - Ort der sonstigen Leistung ab 01.01.2010

Bereits durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde das 
Mehrwertsteuerpaket mit den Neuregelungen zum Ort
der sonstigen Leistung ab 01.01.2010 umgesetzt.
Danach gilt bei Leistungen B2B (Kommerzieller Dienstleistungs-
verkehr) grds. das Empfängerortsprinzip (§ 3a Abs. 2 UStG).

War der Ort früher im Ursprungsland und wechselt jetzt ab 01.01.2010 ins Bestimmungsland ist (auch) Folgendes zu beachten:

- Abgrenzungen zum 01.01.2010; wann ist die Leistung erbracht,
handelt es sich um Teilleistung?
- Welchen Steuersatz sieht der Vertrag vor? Zukünftig gilt der 
Steuersatz des Bestimmungslandes.
- Für Verträge vor dem 01.09.2009 ist eine Preisanpassung grds.
möglich (§ 29 UStG).



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Wer kennt den Besten

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