Kontaktdaten

Christa Läber
Steuerbevollmächtigte
Frankenaer Weg 40
03238 Finsterwalde

Tel.: 0 35 31 / 7 92 90
Fax: 0 35 31 / 7 92 95

E-Mail: info@laeber.de

Öffnungzeiten

Montag:
8:00 - 12.00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:
8:00 - 12.00 Uhr
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Donnerstag:
8:00 - 12.00 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr

Freitag:
geschlossen

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Rechnung von Kleinunternehmern (§ 19 UStG)

1. Rechnungen/Pflichtangaben auf Rechnungen

 

§§ 14, 14a UStG enthalten wichtige Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen und insbesondere zu den zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen.

 

Dementsprechend enthält § 14a UStG insbesondere die Regelung, dass bei Vorliegen der sog. "Reverse-charge"-Regelung (§ 13b UStG) auf diesen Sachverhalt hinzuweisen ist.

 

2. Hinweis auf Kleinunternehmereigenschaft

 

Viele Steuerpflichtige, die unter die Kleinunternehmerregelung
(§ 19 UStG) fallen, vermerken auf ihren Rechnungen ohne
Umsatzsteuer-Ausweis ebenfalls einen Hinweis auf ihre
Kleinunternehmerstellung.

 

Der Angabenkatalog in §§ 14, 14a UStG enthält keine Verpflichtung zum Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft. Selbstverständlich ist zur Klarstellung und um Missverständnissen vorzubeugen, ein solcher Hinweis geeignet.

 

3. Merkblatt der OFD Hannover zu § 13b UStG

 

Dies ergibt sich auch aus der OFD-Verfügung Hannover vom 07.03.2007 (Merkblatt zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auf Bauleistungen).

Unter Tz 1.3 führt die Finanzverwaltung aus, dass eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG dann nicht vorliegt, wenn der leistende Unternehmer Kleinunternehmer ist. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt die OFD, in der Rechnung auf die Kleinunternehmereigenschaft hinzuweisen.

 

 



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